Neuigkeiten von Muhlert Immobilien

28Dezember

Silvester: So vermeiden Sie Schäden am Haus

In wenigen Tagen ist es soweit: Silvesterraketen und Böller begrüßen allerorts das neue Jahr. Was für viele ein Vergnügen ist, wird für zahlreiche Eigentümer und Vermieter zum Ärgernis. Bis zu 12.000 Brände und Schäden in Höhe von fast 30 Millionen Euro bilanzieren Versicherungen jedes Jahr, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungen errechnete.

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24Dezember

Fröhliche Weihnachten!

Liebe Kunden und Geschäftspartner,

der Endspurt ist fast geschafft, das Weihnachtsfest naht.
Wir hoffen, dass auch Sie etwas Zeit für Müßiggang finden und das Fest im Kreise Ihrer Lieben genießen können.

Wir danken Ihnen für Ihre Treue und Ihr Vertrauen und freuen uns auf eine besinnliche Zeit.

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21Dezember

Was passiert, wenn der Tannenbaum brennt?

Weihnachten, das Fest der Liebe, bietet jährlich Anlass zu Ärger und Unmut: Störende Lichter und die Dekorationswut der Nachbarn sorgen regelmäßig für Ärger. Auch Versicherungen haben viel zu tun: Brandfälle in der Weihnachts- und Adventszeit sind keine Seltenheit.

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17Dezember

Muhlert Immobilien Weihnachtslotterie - Unsere Glücksfeen waren unterwegs

Muhlert Immobilien Weihnachtslotterie - Unsere Glücksfeen waren unterwegs

Wie jedes Jahr verlosen wir unter den zurückgeschickten Feedback-/Bewertungsbögen 11 Gutscheine für Thalia und Douglas. Wir bedanken uns für das großartige Feedback von Ihnen. Über 70 bei uns eingegangene schriftliche Feedbackbögen in 2017 von Käufern und Verkäufern helfen uns unseren Service weiter zu verbessern. Die Gewinner werden in den nächsten Tagen den Gutschein per Post zugestellt bekommen. Wir sind für konstruktive Kritik weiter offen und freuen uns über jede Art des Feedbacks. Empfehlen Sie uns weiter.

Ihr Muhlert Immobilien Team wünscht Ihnen frohe Weihnachten

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14Dezember

Ab 2018: Neue Grenzwerte für Kaminöfen

Zum Jahresende droht vielen Kaminöfen und Heizkesseln das Aus: Sie müssen entsprechend nachgerüstet umgebaut oder stillgelegt werden. Um Bußgelder zu vermeiden, sollten Eigentümer prüfen, ob ihre Anlagen betroffen sind.

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07Dezember

Hausordnung: Ruhezeit darf nicht nur fürs Musizieren gelten

Das Landgericht Frankfurt/Main entschied: Eine Regelung in der Hausordnung, die das Musizieren, aber nicht andere, lärmintensive Tätigkeiten einschränkt, ist unzulässig. In einer Wohneigentümergesellschaft (WEG) wurde eine solche Regelung per Mehrheitsbeschluss festgelegt. Das LG Frankfurt erklärt dies für unzulässig.

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