Heizregeln ab 2024

Im Umgang mit den hohen Energiekosten hat die Bundesregierung ein neues Maßnahmenpaket vorgestellt. Demnach soll es neue Heizregeln ab 2024 geben: neu eingebaute Heizungen sollen bis zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden und darüber hinaus wird eine Wärmepumpen-Offensive gestartet. Die Wärmepumpen-Offensive sieht vor, über 20 Jahre alte Heizungsanlagen in Industrie, Handwerk und Privathaushalten auszutauschen. Damit gibt es zwar kein Verbot der Gasheizung, jedoch sieht die Bundesregierungen mit diesen Neuerungen die Wärmepumpe als das Heizsystem der Zukunft für sowohl Neu- als auch Altbauten an.

Was bedeutet das nun konkret für Eigentümer und gibt es Alternativen? Wir klären Sie auf!

 

Was bedeutet das für Eigentümer?

Wie die 65-Prozent-Regel und Wärmepumpen-Offensive umgesetzt werden soll ist derzeit noch unklar. Fest steht jedoch, dass von den neuen Heizregeln ab 2024 vor allem Immobilien betroffen sind, die in absehbarer Zeit saniert werden müssen oder deren Heizanlage ausgetauscht werden muss. Außerdem werden auch weiterhin noch Ausnahmen bestehen, denn strukturbedingt kommen vor allem im ländlichen Raum oft nur Ölheizungen als bezahlbare Wärmeerzeugung infrage. Würden diese verboten, hätte das fatale Folgen für die Bewohner. 

 

Das bedeutet also, dass es im Zuge der neuen Heizregeln ab 2024 zwar gesetzliche Neuerungen geben wird, die den Einbau von Ölheizungen nicht mehr gestatten, jedoch nur in Gebäuden, die eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung erlauben. Die genaue Umsetzung und Entscheidung für eine passende Alternative sollten entsprechend individuell geplant werden. 

 

Welche Alternativen gibt es?

Wer seine Ölheizung aufgrund der neuen Heizregeln ab 2024 ersetzen möchte und nicht strukturbedingt eingeschränkt ist, hat mittlerweile eine große Auswahl an Heizsystemen. Und dabei ist klar, dass unabhängig für welchen Wärmeerzeuger sich letztlich entschieden wird, mit einem neuen und modernen Modell ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden kann.

 

Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten Alternativen für eine neue Heizung ab 2024 vor.

 

Hybridheizungen

Bei Hybridheizungen darf die verbrauchte Wärme zu maximal 35 Prozent aus fossilen Brennstoffen stammen. Der restliche Anteil muss aus Erneuerbaren Energien erzeugt werden. Demzufolge werden bei dieser Alternative mehrere Heiztechnologien verbaut. Als Beispiel wäre hier eine Gas- oder Öl-Therme mit einer zusätzlichen Wärmepumpe zu nennen. Aber auch Solarthermie und andere Erneuerbare Energiequellen sind für diese Heizkombination anwendbar.

 

Hybridheizungen eignen sich besonders für Gebäudetypen, bei denen es schwierig ist, eine passende Heizlösung zu finden. Darüber hinaus erweisen sich die Anpassungsfähigkeit dieser Heizalternative auf die jeweilige Situation, die hohe Versorgungssicherheit sowie ein effizienter Betrieb als sehr vorteilhaft. Von Nachteil sind jedoch der höhere Platzaufwand und die höheren Anschaffungskosten. Letzteres kann allerdings durch eine Förderung ausgeglichen werden. 

 

Wärmepumpe

Wärmepumpen werden im Zuge der neuen Heizregeln 2024 eine sehr bedeutende Rolle spielen. Bei dieser Art zu Heizen wird bspw. Wärme aus den lokalen Abwassernetzen u. Ä. genutzt und kann dadurch bis zu 100 Prozent erneuerbar sein. 

Wärmepumpen sind insbesondere für Neubauten geeignet, aber auch unter bestimmten Bedingungen für Altbauten einsetzbar. Für diese Heizart sprechen neben der sehr guten CO2-Bilanz, auch die geringen Kosten für den Betrieb sowie die Effizienz. Nachteilig sind jedoch die hohen Anschaffungskosten verglichen mit einer üblichen Gasheizung sowie evtl. steigende Kosten im Winter. Letzteres ist von der Art der Wärmepumpe abhängig, nach welcher sich der Einfluss der Außentemperatur auf den Verbrauch richtet. 

 

Heizen mit Holz 

Wer den nötigen Platz hat, für den stellt auch das Heizen mit einer Biomasseheizung eine mögliche Alternative im Zuge der neuen Heizregeln ab 2024 dar. Bei diesem Heizsystem werden die Heizungen mit Holzpellets, Hackschnitzeln oder Holzscheiten befeuert. Im Konzept des Ministeriums wird außerdem der Einbau von Stromdirektheizungen, also Elektroheizungen, in diese Kategorie eingeordnet. 

 

Das Heizen mit Biomasse ist ebenfalls deutlich CO2-schonender als das Heizen mit Gas. Außerdem zeugt Biomasse von einer hohen Vielseitigkeit. Die begrenzte Verfügbarkeit der Rohstoffe sowie der mit dem selbständigen Befüllen einhergehende hohe Aufwand sind jedoch Nachteile, welche berücksichtigt werden müssen. 

 

Gas

Das Konzept der Hybridheizungen zeigt, dass ein komplettes Verbot von neuen Gasheizungen einhergehend mit den neuen Heizregeln ab 2024 bisher noch nicht vorgesehen ist. Ab 2024 können Eigentümer sogar theoretisch noch immer komplett auf eine Gastherme setzen, vorausgesetzt es wird zu mindestens 65 Prozent mit grünen Gasen (z. B. Biomethan oder grüner Wasserstoff) geheizt. Den Ministerien folgend sei hierbei jedoch zu beachten, dass aufgrund einer mittel- bis langfristig steigenden Nachfrage in anderen Sektoren mit einem hohen Preisanstieg für grüne Gase zu rechnen ist.

 

Anschluss an die Fernwärme

Eine weitere Möglichkeit für eine neue Heizung ab 2024 ist der Anschluss an die Fernwärme oder an ein Nahwärmenetz. Obwohl diese derzeit noch nicht die Anforderungen des geplanten Gesetzes erfüllen und noch mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, argumentieren Bau- und Wirtschaftsministerium, dass die Wärmenetze bis 2045 sukzessive umgestellt werden und dadurch dann klimaneutral sind.  

 

Für einen Anschluss an die Fernwärme sprechen insbesondere die Platzersparnis und der Komfort aufgrund einfacher Bedienung, entfallender Wartungskosten und nicht benötigter Brennstoffe im Haus. Demgegenüber stehen allerdings die derzeit noch schlechte CO2-Bilanz, höhere Kosten und eine insbesondere auf dem Land schwerere Verfügbarkeit. 

 

Förderanträge vor Start der neuen Heizregeln ab 2024

Für Eigentümer, die eine neue Heizung benötigen, sei vor allem auf die gegebenen Förderungen des Bundes und der Länder hingewiesen, durch welche die Kosten für eine neue Heizung ab 2024 minimiert werden können. Ein Wechsel auf Erneuerbare Energien zum Heizen ist bereits jetzt Gegenstand verschiedener landesweiter Förderprogramme.

 

 

Folgende Unterstützungen für Anlagen zur Wärmeerzeugung beinhaltet z. B. die Bundesförderung

 für effiziente Gebäude (BEG):

  • Solarkollektoranlagen (bis zu 25%)
  • Biomasseheizungen (bis zu 40%)
  • Wärmepumpen (bis zu 35%)
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
  • Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien

 

Des Weiteren wird auch die Optimierung bereits bestehender Heizsysteme gefördert. Ausführliche Informationen erhalten Sie hierzu auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Eigentümer sollten sich darüber hinaus auch über die Förderungen ihrer Länder, Kommunen oder lokalen Energieversorgen entsprechend ihrer Region informieren. 

 

 

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