Immobilie geerbt – was nun?

Mit jeder Immobilie sind Erinnerungen verbunden. Ob es das Elternhaus ist, in dem man aufgewachsen ist oder das Haus der Großeltern in dem man die schönsten Sommerferien verlebt hat. Umso schwerer fällt die Entscheidung, was im Falle nach einer Erbschaft mit der Immobilie geschehen soll.

Besonders kompliziert wird es, wenn mehrere Menschen die Immobilie als sogenannte Erbengemeinschaft, erben. Dabei müssen die Möglichkeiten und Risiken abgewogen werden, um die bestmögliche Lösung für alle Parteien zu finden und wenn nötig zwischen den Parteien vermittelt werden.  

Als Immobilienmakler sind wir mit dieser Situation bestens vertraut. All unser Wissen und unsere Geheimtipps zur Erbimmobilie haben wir in einem exklusiven Ratgeber festgehalten. Den ausführlichen Ratgeber können Sie kostenlos und unverbindlich anfordern. Gern beraten wir Sie persönlich und unvoreingenommen zu Ihren Möglichkeiten. Vereinbaren Sie dazu online einen Termin oder rufen Sie uns einfach an:

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Unser Ratgeber: Erbimmobilie

In unserem Ratgeber erfahren Sie alles zum Thema “Erbimmobilie”. Welche Möglichkeiten sich Ihnen eröffnen und wie Sie diese verwirklichen können, aber auch, was Sie in Sonderfällen wie einer verschuldeten Immobilie oder einer Erbengemeinschaft beachten müssen.

Diese Themen werden im Ratgeber aufgegriffen:

  • Exkurs ins Erbrecht – alle Informationen zu Erbfolge, Pflichtanteil, Enterbung und Testament
  • Besonderheiten beim Erbe einer Immobilie – worauf Sie dringend achten sollten
  • Fall Erbengemeinschaft – Möglichkeiten bei Einigkeit und Uneinigkeit
  • Erste Schritte nach dem Immobilienerbe
  • Möglichkeiten zum Umgang mit der Erbimmobilie

Jetzt Ratgeber anfordern

Die ersten Schritte nach dem Erbe einer Immobilie

Die Erbverhältnisse klären

Insbesondere dann, wenn es kein Testament gibt, kommen schnell Fragen auf. Wem gehört denn nun die Immobilie? Normalerweise greift die gesetzliche Erbfolge in Abhängigkeit zum Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser:

  1. Ehepartner, Kinder & Enkelkinder
  2. Eltern, Geschwister, Nichten & Neffen
  3. Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins & Cousinen

In vielen Fällen entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft, beispielsweise aus allen Kindern und Enkelkindern des Erblassers. Die entstandene Gemeinschaft muss einstimmig über die Verwendung der gemeinsam geerbten Immobilie entscheiden.

Das Erbe annehmen oder ausschlagen

Eine geerbte Immobilie muss nicht immer ein Segen sein. Stark sanierungsbedürftige, verschuldete Objekte sind ein Risiko, das man nicht um jeden Preis eingehen muss. Sie sind sich unsicher, ob die Immobilie verschuldet ist? Ein Blick ins Grundbuch liefert Antworten. Ihnen bleiben nach der Testamentseröffnung sechs Wochen Zeit zu entscheiden, wie Sie vorgehen möchten. Sie möchten das Erbe antreten? Das ist ganz formlos möglich, in dem Sie “nichts tun”. Sie möchten das Erbe ausschlagen? Dafür müssen Sie innerhalb der genannten Frist eine Erklärung beim Nachlassgericht abgeben.

Das Grundbuch anpassen

Sie haben Sich dafür entschieden, das Erbe der Immobilie anzutreten? Dann sollten Sie die neuen Besitzverhältnisse auch im Grundbuch festhalten. Beim Grundbuchamt können Sie den Eintrag binnen zwei Jahren kostenfrei berichtigen.

Die Erbschaftssteuer berücksichtigen

Wie hoch die Erbschaftssteuer beim Erbe einer Immobilie ausfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen und dem Wert der geerbten Immobilie ab. Die Freibeträge im Überblick:

  1. Ehepartner: 500.000 €
  2. Kinder: 400.000 €
  3. Enkel (deren Eltern nicht mehr leben): 400.000 €
  4. Enkel (deren Eltern am Leben sind): 200.000 €
  5. Eltern, Großeltern und Urenkel: 100.000 €
  6. übrige Erben: 20.000 €

Übersteigt der Wert des Erbes den Freibetrag, wird die Erbschaftssteuer fällig. Deren Höhe hängt von der Steuerklasse des Erben ab. Da es aber auch Versorgungsbeiträge und weitere Freibeträge gibt, lohnt sich die Konsultation eines Steuerberaters.

Eine Entscheidung treffen

Wie soll es mit der geerbten Immobilie weiter gehen? Dank der aktuellen Lage auf dem Immobilienmarkt stehen Ihnen als Eigentümer viele Türen offen. Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung - die Entscheidung liegt in Ihrer Hand.

 

Bevor eine Entscheidung getroffen wird, sollten Sie Ihre Ausgangslage prüfen. Der Marktpreis der Immobilie ist einer der wichtigsten Faktoren. Wussten Sie, dass Sie eine Ersteinschätzung ganz bequem vom Sofa aus einholen können? Mit unserer kostenlosen Online-Bewertungsstrecke ist das möglich!

Zur Online-Bewertung

Ihre Möglichkeiten zum Umgang mit der geerbten Immobilie

Welche der vielen Alternativen für Sie die richtige ist, muss ausführlich und individuell betrachtet werden. Vor einer Entscheidung sollten Sie sich einige Fragen stellen:

  • Können Sie sich jetzt oder in Zukunft vorstellen, die Immobilie zu bewohnen?
  • Entspricht die Immobilie Ihren Anforderungen oder ist ein Umbau notwendig?
  • Muss die Immobilie saniert werden?
  • Können Sie sich die Instandhaltung oder ggf. Sanierung der Immobilie leisten?

Geerbte Immobilie verkaufen

Oftmals ist es den Erben nicht möglich, die geerbte Immobilie selbst zu bewohnen. Dafür gibt es viele Gründe: Man besitzt bereits eine eigene Immobilie, der Standort passt nicht zum Lebensumfeld (Arbeit, Schule usw.) oder die Immobilie entspricht nicht den eigenen Bedürfnissen. An dieser Stelle ist der Verkauf der geerbten Immobilie eine lukrative Lösung. Sie gehen keine neuen Verpflichtungen ein und können den Gewinn aus dem Verkauf für die Verwirklichung eines Lebenstraumes nutzen. Vorsicht gebietet allerdings die Frist für die Spekulationssteuer. Befindet sich die Immobilie noch nicht mehr als 10 Jahre im Besitz des Erblassers, so kann beim Verkauf eine Steuer fällig werden und den Verkauf somit weniger lukrativ machen. In diesem Fall ist ein Gang zum Steuerberater sinnvoll.

Sollten Sie sich für einen Verkauf entscheiden, sind wir mit Freude der Partner an Ihrer Seite. Wir bringen nicht nur Marktkenntnis mit, sondern auch eine umfangreiche Kundenkartei voller Immobiliengesuche. Damit wird der Verkauf Ihrer geerbten Immobilie zum vollen Erfolg!

 

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Immobilienbewertung
  • Zielgruppenbestimmung
  • Individuelles Verkaufskonzept
  • Werbestrategie
  • Interessentenselektion
  • Angebotszusammenstellung
  • Finanzierungscheck
  • Vertragsverhandlungen
  • Hausverwaltung

Ihre Vorteile:

  • Optimaler Verkaufswert
  • Zusammenstellung der Verkaufsunterlagen
  • Aussagekräftiges Verkaufs-Exposé
  • Kaufvertragsvorbereitungen
  • Vermeidung von Besichtigungstouristen
  • Verhandlungsgeschick
  • Begleitung beim Notartermin
  • Gemeinsame Schlüsselübergabe
  • Unsere jahrzehntelange Erfahrung

 

Geerbte Immobilie vermieten

Wer sich offen halten möchte die geerbte Immobilie eines Tages selbst zu bewohnen oder eine Immobilie mit mehreren Wohneinheiten geerbt hat, für den ist die Vermietung eine attraktive Lösung. Die Mieteinnahmen generieren ein Nebeneinkommen und decken (zum Teil) die laufenden Kosten. Mit der Vermietung gehen aber auch einige Pflichten für Sie als Vermieter einher. Gerne klären wir Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch über Ihre künftigen Aufgaben auf, empfehlen zuverlässige Dienstleister und finden für Ihre geerbte Immobilie den idealen Mieter!

Mieter finden

Geerbte Immobilie selbst bewohnen

Wenn die geerbte Immobilie Ihren Vorstellungen und Ihrem Lebensentwurf entspricht, spricht nichts gegen einen Einzug. Da eine geerbte Immobilie aber für immer mit Erinnerungen an den Verstorbenen gefüllt sein wird, empfehlen wir Ihnen eine Sanierung! Machen Sie das geerbte Haus zu Ihrem Zuhause, in dem Sie sich wohl fühlen. Ein frischer Anstrich oder neue Tapeten, eine neue Küche oder sogar das Einreißen von Wänden kann der Immobilie einen ganz neuen Charme verleihen.

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