Grundsteuerreform 2022

Das Bundesfinanzministerium sieht vor, ab dem 01.01.2025 eine neue Grundsteuer zu erheben. Bis dahin bedarf es der Feststellung neuer Besteuerungsgrundlagen sowie der Einführung notwendiger Besteuerungsverfahren. Wer Grund und Immobilien besitzt muss dafür außerdem bis Ende Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Doch warum musste die Grundsteuer überhaupt reformiert werden und was ändert sich für Eigentümer? Was ist in Rheinland-Pfalz zu beachten? Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zur neuen Grundsteuerreform und Antworten auf weitere Fragen zum Thema. 

 

Was ist die Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum von Grundbesitz, wozu bebaute oder unbebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft zählen. Zu den Eigentümern zählen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, weshalb die Regelungen demnach ein vielfältiges Portfolio verschiedener Konstellationen des Wohnens und viele Arten der Nutzung von Grund und Boden umschließen. Die Steuer trägt dazu bei, dass Eigentümer an den Kosten beteiligt werden, die durch die Grundstücke für die Gemeinden entstehen, z. B. durch Ausgaben für die Infrastruktur. Folglich ist die Grundsteuer eine der entscheidenden Einnahmequellen von Kommunen. 

 

 

Warum gab es eine Reform und was beinhaltet diese

Am 8. November 2019 hat der Bundesrat einer Reform der Grundsteuer zugestimmt. Ziel dieser Reform soll es sein, bisherige Bewertungsverfahren zu vereinfachen und Gleichheit sicher zu stellen. Insbesondere bezüglich Letzteren hat das Bundesverfassungsgericht das bisherige System der grundsteuerlichen Bewertung als verfassungswidrig erklärt. Grund dafür ist, dass gleichartige Grundstücke bisher unterschiedlich behandelt werden und dies gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstößt. Denn während die Berechnung der Grundsteuer in Westdeutschland auf Werten aus dem Jahr 1964, sind die in den ostdeutschen Ländern zugrunde gelegten Werte aus dem Jahr 1935. Hinzu kommt, dass sich die Werte in beiden Teilen Deutschlands unterschiedlich entwickelt haben, wodurch es derzeit steuerliche Ungleichbehandlungen bestehen. Genauer bedeutet dies, dass aktuell für ähnliche Immobilien in benachbarter Lage deutlich unterschiedliche Grundsteuerzahlungen fällig werden.

Was ändert sich für Eigentümer

Grundsätzlich wird die Grundsteuer vom Finanzamt neu berechnet. Jedoch müssen Immobilienbesitzerinnen und -besitzer ab dem 01.07.2022 und spätestens bis zum 31.10.2022 wichtige Grundstücksdaten bei ihrem Finanzamt einreichen. Andernfalls muss mit hohen Strafzahlungen gerechnet werden. Die Daten werden vom Finanzamt als Ermittlungsgrundlage des Objektwertes genutzt. Die Datenübermittlung erfolgt über das auch für die Einkommenssteuer genutzte ELSTER-Portal (www.elster.de). Bezüglich der Daten handelt es sich in der Regel um Angaben über die Art des Eigentums (z. B. Einfamilienhaus), die Grundstücksfläche, die Wohn- oder Nutzfläche (bei Vermietung), das Baujahr und den Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Eigentümer ähnlich wie bei der jährlichen Steuererklärung die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch nehmen. 

 


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Grundsteuerreform in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks ein Informationsschreiben ihres zuständigen Finanzamts einschließlich einer Ausfüllhilfe. Das Schreiben enthält Geobasisdaten sowie Informationen, welche für die Feststellungserklärung benötigt werden. Das Internetportal ELSTER stellt für alle Eigentümerinnen und Eigentümer ihr persönliches elektronisches Finanzamt dar. Das Portal bündelt die online Dienstleistungen der Steuerverwaltung und stellt nach kostenloser Registrierung alle Formulare und Vordrucke zur Grundsteuer bereit. 

 

Zur Bestimmung der neuen Grundsteuer bedarf es den Angaben des Bundesfinanzministeriums folgend grundlegend nachstehender Angaben: 

  • Größe des Grundstücks
  • Grundbuchblattnummer (falls zur Hand), Gemarkung, Flur, Flurstück
  • Für Eigentumswohnungen: Miteigentumsanteil am Grundstück
  • Steuernummer/Aktenzeichen des Grundstücks
  • Bodenrichtwert
  • Genaues Baujahr des Gebäudes (ab einem Baujahr von 1949)
  • Wohnfläche
  • Anzahl der Garagenstellplätze
  • Kontaktdaten der Eigentümerinnen und Eigentümer und deren Anteile am Eigentum

Zu beachten ist, dass der Erklärung keine Unterlagen beigelegt werden sollen. Bei Bedarf fordert das Finanzamt notwendige Unterlagen an.

Als Alternative zum ELSTER-Portal können private Eigentümerinnen und Eigentümer aus Rheinland-Pfalz außerdem auch den Online-Service „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ nutzen. Die Plattform deckt einfache Sachverhalte von Privatpersonen ab. Dazu zählen Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen und unbebaute Grundstücke. Die Eigentümerinnen und Eigentümer müssen hierfür nur wenige Angaben machen und werden dabei durch den Online-Service begleitet.

 

Fragen und Antworten

1. Warum ist die Grundsteuer so wichtig?

Durch die Grundsteuer werden derzeit fast 15 Mrd. Euro jährlich an Einnahmen erzielt, welche ausschließlich den Städten und Gemeinden zufließen. Diese Mittel dienen den Gemeinden dazu, Schulen, Kitas, Schwimmbäder oder Büchereien zu finanzieren oder auch zur Tätigung wichtiger Investitionen in die örtliche Infrastruktur, d. h. Straßen, Brücken oder Radwege. Somit findet sich in der Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden. 

2. Ab wann ist die Grundsteuer nach neuem Recht zu zahlen?

Ab dem 1. Januar 2025 sind die Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht zu tätigen. 

3. Was ist unter der neuen Grundsteuer C zu verstehen?

Mittels der sogenannten Grundsteuer C werden Spekulationen mit Bauland verteuert und damit ein finanzieller Anreiz gesetzt, Wohnraum auf baureifen Grundstücken zu schaffen. Genauer legen Gemeinden diesbezüglich für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz fest, falls keine Bebauung erfolgt. Damit geht die Grundsteuer C auch das Problem erheblichen Wohnungsmangels, insbesondere in Ballungsgebieten, an, in dem Sie dem Vorgehen Grundstücke als Spekulationsobjekte zu halten entgegenwirkt. 

4. Bei welchem Finanzamt muss die Feststellungserklärung eingereicht werden?

Das verantwortliche Finanzamt hängt von der Lage Ihres Grundbesitzes ab und richtet sich somit nicht nach Ihrem eventuell abweichenden Wohnsitz. 

5. Kann eine Erklärung auch in Papierform eingereicht werden?

Dem Bundesfinanzministerium folgend besteht im Allgemeinen eine Pflicht zur elektronischen Abgabe der Erklärung. Können jedoch keine Angehörigen unterstützen, ist im Härtefall auch eine Papiererklärung möglich. Als Härtefall werden nach Angaben des Landesamtes für Steuern Antragsteller verstanden, die aufgrund fehlender erforderlicher, technischer Ausstattung oder fehlender Kenntnisse dazu verhindert sind, den Antrag elektronisch zu übermitteln. Eine Entscheidung darüber obliegt im Einzelfall dem zuständigen Finanzamt. 

6. Was muss beim ELSTER-Programm beachtet werden?

Die Nutzung des ELSTER-Portals und damit die Übertragung der Grundsteuererklärung erfordert eine Registrierung. Andernfalls kann der Prozess bis zu zwei Wochen dauern. Eine Registrierung auf dem Portal ist kostenlos. Nutzer erhalten hierfür einen Freischaltcode, der per Post zugeschickt wird. Außerdem ist auf der ELSTER-Website eine Videoanleitung zu finden, die Genaueres zur Registrierung erklärt. 

7. Wie ist das weitere Vorgehen, wenn die Grundsteuererklärung abgegeben wurde?

Nachdem die Grundsteuererklärung abgegeben wurde, erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer vom Finanzamt einen Grundsteuerwertbescheid und einen Grundsteuermessbescheid per Post. Deutschlandweit sollen die ersten Bescheide Ende Oktober rausgehen, wobei sich der Versand bis ins Jahr 2024 erstrecken wird. Nach Erhalt der beiden Bescheide sollten Eigentümerinnen und Eigentümer das Schreiben sorgfältig durchlesen und prüfen, ob alle Angaben richtig sind. Die Grundsteuermessbescheide gehen außerdem an die Kommunen, welche nach Festlegung der Hebesätze letztlich ermitteln, wie hoch die Grundsteuer ausfällt. Eigentümerinnen und Eigentümern teilt die Kommune das Ergebnis dann im finalen Grundsteuerbescheid mit. Demnach wird erst Ende des Jahres 2024 klar sein, wie hoch die neue Grundsteuer ausfällt.

 

 

 

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