Immobilie bei der Scheidung – Was sie jetzt wissen sollten

Die gemeinsame Immobilie ist oft ein lang gehegter Traum vieler Paare und ein wahres Zuhause. Umso emotionaler und schwieriger ist die Entscheidung, was mit dem geliebten Zuhause bei einer Scheidung geschehen soll. Schließlich gibt es viele Möglichkeiten zum Umgang mit der Scheidungsimmobilie. Soll die Immobilie gemeinsam gehalten werden, so dass die Kinder nicht aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen werden? Ist ein Verkauf oder eine Vermietung sinnvoll? Wäre es möglich, dass einer der beiden Ex-Partner den anderen ausbezahlt? Die Möglichkeiten sind vielfältig, somit lässt sich in jedem Fall eine zufriedenstellende Lösung finden.

Als Immobilienmakler sind wir mit dieser Situation bestens vertraut. All unser Wissen und unsere Tipps zum Umgang mit der Scheidungsimmobilie haben wir in einem exklusiven Ratgeber festgehalten. Den ausführlichen Ratgeber können Sie kostenlos und unverbindlich anfordern. Gern beraten wir Sie persönlich und unvoreingenommen zu Ihren Möglichkeiten. Vereinbaren Sie dazu online einen Termin oder rufen Sie uns einfach an:

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Unser Ratgeber: Immobilie in der Scheidung

In unserem Ratgeber erfahren Sie alles zum Thema “Scheidung mit Immobilie”, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen und anhand welcher Kriterien Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. Diese Themen werden im Ratgeber aufgegriffen:

  • Exkurs ins Scheidungsrecht – alle Informationen zur Vermögensaufteilung
  • Besonderheiten bei der Scheidung mit Hauskredit
  • Haus behalten – Wer bleibt im Haus und was steht dem anderen Partner zu?
  • Details zum Verkauf oder der Vermietung der Scheidungsimmobilie
  • Was passiert, wenn Sich die Ehepartner nicht einigen können?

Fordern Sie jetzt ganz einfach & online Ihre persönliche Checkliste zum Thema “Scheidungsimmobilie” an.

 

Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick

Immobilienbewertung

Bevor eine Entscheidung getroffen wird, sollten Sie Ihre Ausgangslage prüfen. Der Marktpreis der Immobilie ist einer der wichtigsten Faktoren. Wussten Sie, dass Sie eine Ersteinschätzung ganz bequem vom Sofa aus einholen können? Mit unserer kostenlosen Online-Bewertungsstrecke ist das möglich!

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Scheidungsimmobilie – die wichtigsten Fragen beantwortet

Wem gehört die Scheidungsimmobilie?

Der Grundbucheintrag gibt Aufschluss darüber, wer der Eigentümer der Immobilie ist. Ist nur einer der beiden Ehepartner im Grundbuch vermerkt, so gehört ihm bzw. ihr die Immobilie als Alleineigentum und somit auch nach der Scheidung. Es sei denn, der Ehevertrag besagt etwas anderes. In der Regel sind aber beide Eheleute im Grundbuch vermerkt und die Immobilie gehört zum gemeinsamen Güterstand der Ehepartner. Im Rahmen der Zugewinngemeinschaft steht also jedem Ehepartner die Hälfte der Immobilie zu. Beim Zugewinnausgleich wird das gesamte, gemeinsame Vermögen betrachtet und fair aufgeteilt. Eine Immobilie lässt sich allerdings nicht so leicht aufteilen wie andere Vermögenswerte. Es ist also an den Eheleuten sich zu entscheiden, wie mit der Scheidungsimmobilie umgegangen werden soll.

Was passiert, wenn die Scheidungsimmobilie verschuldet ist?

Für die meisten Wohnimmobilien wird ein Kredit aufgenommen, der bei der Scheidung oftmals noch nicht abbezahlt ist. Das ist eine gängige Situation, die Ihnen keine Sorgen bereiten sollte. Sie sollten sich allerdings darüber im Klaren sein, wer für den Kredit haftet. Unabhängig davon, ob die Eheleute noch verheiratet sind oder nicht - es haftet, wer im Kreditvertrag steht. Auch mit einer noch nicht abbezahlten Immobilie stehen Ihnen bei der Scheidung alle Möglichkeiten offen, in Rücksprache mit der Bank findet sich eine Lösung.

Was passiert, wenn sich die Eheleute im Umgang mit der Scheidungsimmobilie nicht einigen können?

Werden sich die Ehepartner nicht einig, so klärt das Gericht, was nach der Scheidung mit der gemeinsamen Immobilie geschieht. Es besteht außerdem die Möglichkeit zur Teilungsversteigerung. Von beiden Lösungen können wir Ihnen nur abraten, da sie nicht annähernd so gewinnbringend wie ein Verkauf oder eine Vermietung sind.

Als erfahrene Immobilienmakler kennen wir uns mit Ihrer Situation und Ihren Möglichkeiten bestens aus. Gerne vermitteln wir in einem Beratungsgespräch zwischen beiden Parteien, um zu einer sinnvollen Lösung zu gelangen.

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Ihre Möglichkeiten zum Umgang mit der Scheidungsimmobilie

Wer eine Immobilie besitzt, dem stehen bei der aktuellen Marktlage viele Wege offen. Das wichtigste ist, dass Sie trotz aller Emotionen gemeinsam eine Entscheidung treffen.

Scheidungsimmobilie verkaufen

Ein Verkauf der Scheidungsimmobilie ist in den meisten Fällen aus finanziellen Gesichtspunkten die sinnvollste Lösung. Der Kredit kann dank der Verkaufssumme abgelöst und das restliche Geld aufgeteilt werden. Auch aus praktischen Gründen ist der Verkauf eine gute Lösung, denn die Immobilie ist meist für eine Person viel zu groß. Die Entscheidung für einen Verkauf sollte in jedem Fall gemeinsam getroffen werden. Auch wenn die Zustimmung dafür eingeklagt werden kann, raten wir Ihnen als Berater davon nur ab. Vermeiden Sie einen Rechtsstreit und holen Sie sich bei einem professionellen Immobilienmakler Unterstützung . Nehmen Sie gerne ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch bei uns wahr – vielleicht lassen sich damit bereits die ersten Wogen glätten.

Sollten Sie sich gemeinsam für einen Verkauf entscheiden, sind wir mit Freude der Partner an Ihrer Seite. Wir bringen nicht nur Marktkenntnis mit, sondern auch eine umfangreiche Kundenkartei voller Immobiliengesuche. Damit wird der Verkauf Ihrer Scheidungsimmobilie zum vollen Erfolg!

 

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Immobilienbewertung
  • Zielgruppenbestimmung
  • Individuelles Verkaufskonzept
  • Werbestrategie
  • Interessentenselektion
  • Angebotszusammenstellung
  • Finanzierungscheck
  • Vertragsverhandlungen
  • Hausverwaltung

Ihre Vorteile:

  • Optimaler Verkaufswert
  • Zusammenstellung der Verkaufsunterlagen
  • Aussagekräftiges Verkaufs-Exposé
  • Kaufvertragsvorbereitungen
  • Vermeidung von Besichtigungstouristen
  • Verhandlungsgeschick
  • Begleitung beim Notartermin
  • Gemeinsame Schlüsselübergabe
  • Unsere jahrzehntelange Erfahrung

 

Scheidungsimmobilie vermieten

Immobilien sind eine gute Geldanlage. Wer die aktuelle Marktlage betrachtet, erkennt, dass sich Immobilien im Wert steigern. Wer nach einer Scheidung gemeinsame Verpflichtungen nicht scheut und auf Augenhöhe zusammenarbeiten kann, sollte die Vermietung ins Auge fassen. Die Vermietung der Scheidungsimmobilie ist besonders dann eine lukrative Alternative, wenn die Immobilie bereits abgezahlt ist. Die Mieteinnahmen generieren ein attraktives Nebeneinkommen. Allerdings gehen mit der Vermietung auch Pflichten einher, denen man nachkommen muss. Diese Pflichten nehmen wir Ihnen gern ab. Im Rahmen unseres Hausverwaltungsservice kümmern wir uns um um die Verwaltung und Vermietung Ihrer Immobilie.

Einen Partner auszahlen

Insbesondere dann, wenn Kinder involviert sind, sollte die Frage nach dem Umgang mit der Scheidungsimmobilie nicht allein aus finanziellen Gründen beantwortet werden. Eine Scheidung ist für Kinder mit Sorgen und Ängsten verbunden. Oft wird zugunsten der Kinder entschieden, die Immobilie zu halten. So muss die Schule bzw. Kita nicht gewechselt werden, Freundschaften bleiben erhalten und die gewohnte Umgebung gibt Sicherheit. Wenn einer der beiden Ehepartner in der Immobilie bleibt, handelt es sich um eine sogenannte Eigentumsübertragung. Dabei ist der bleibende Partner verpflichtet, dem anderen Partner eine Abfindung, die sich anhand des Marktwertes und dem Eigentumsanteil berechnet, zu zahlen. Ist die Immobilie noch nicht abgezahlt, wird der Kredit übernommen. Die zugehörige Bank muss diesem Vorhaben also zustimmen.

Scheidungsimmobilie auf Kind übertragen

Eine sogenannte Schenkung ist eine deutlich seltener praktizierte Möglichkeit mit der Scheidungsimmobilie umzugehen. Sie kommt nur bei unverschuldeten Immobilien in Frage. Falls das beschenkte Kind noch minderjährig ist, muss ein Vormundschaftsgericht einwilligen. Selbstverständlich kann auch nur einer der Eheleute seinen Anteil auf das Kind übertragen. Dafür benötigt es allerdings die Zustimmung des anderen Ehepartners. Sie sollten bei beiden Varianten bedenken, dass mit der Eigentümerschaft auch Pflichten einhergehen. Unterhaltungskosten und Grundsteuer werden auch fällig, wenn die Immobilie Ihrem Kind gehört.

Realteilung der Scheidungsimmobilie

Eine sehr untypische, aber dennoch mögliche Alternative zum Umgang mit der Scheidungsimmobilie, ist die sogenannte Realteilung. Dabei wird die Immobilie buchstäblich geteilt. Allerdings nicht im Sinne des Zusammenlebens. Mit Hilfe eines Umbaus entstehen zwei separate Wohneinheiten, die im Anschluss von den Geschiedenen bewohnt werden. Diese Teilungsvereinbarung muss im Grundbuch festgehalten werden.

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